Verschlüsselung

Verschlüsselung wandelt Daten mithilfe eines Schlüssels so um, dass sie ohne diesen Schlüssel nicht lesbar sind. Sie schützt die Vertraulichkeit bei Übertragung, Speicherung und Weitergabe und wird in Art. 32 DSGVO ausdrücklich als Beispiel einer technischen Maßnahme genannt. Ihre Wirksamkeit hängt nicht vom Verfahren ab, sondern von der Verwaltung der Schlüssel.

ISMSZuletzt geprüft:

Verschlüsselung ist die am häufigsten genannte und am seltensten vollständig umgesetzte technische Maßnahme. Der Grund ist selten die Technik: Verfahren und Bibliotheken sind verfügbar und erprobt. Der Aufwand liegt in der Frage, wer welche Schlüssel besitzt, wo sie liegen, wie sie gewechselt werden und was geschieht, wenn sie verloren gehen.

Symmetrisch und asymmetrisch

MerkmalSymmetrischAsymmetrisch
Schlüsselein gemeinsamer Schlüssel für Ver- und EntschlüsselungSchlüsselpaar aus öffentlichem und privatem Schlüssel
Geschwindigkeithoch, geeignet für große Datenmengendeutlich langsamer
Kernproblemsicherer Austausch des gemeinsamen SchlüsselsBindung des öffentlichen Schlüssels an eine Identität
Typischer EinsatzDatenträger, Datenbanken, Archive, SicherungenSchlüsselaustausch, Signaturen, Zertifikate

Praktisch werden beide kombiniert: Ein asymmetrisches Verfahren handelt einen symmetrischen Sitzungsschlüssel aus, mit dem die eigentlichen Daten verschlüsselt werden. Genau so arbeiten die gängigen Transportprotokolle.

Wo verschlüsselt wird

  • Bei der Übertragung geht es um Verbindungen zwischen Nutzer und Anwendung, zwischen Systemen und über Standleitungen hinweg. Der häufigste Fehler ist nicht die fehlende Verschlüsselung nach außen, sondern die unverschlüsselte Strecke im internen Netz.
  • Bei der Speicherung betrifft sie Datenträger, Datenbanken, Sicherungen und Archive. Eine Festplattenverschlüsselung schützt gegen Diebstahl und Entsorgung, nicht gegen einen angemeldeten Nutzer mit zu weitreichenden Rechten.
  • Bei der Weitergabe geht es um Dateiübermittlung, E-Mail-Anhänge und Datenträgerversand. Hier scheitert Verschlüsselung meist an der Praktikabilität für den Empfänger.
  • Ende zu Ende bedeutet, dass nur die beiden Endpunkte lesen können, dazwischenliegende Systeme und Dienstleister nicht. Das ist die stärkste Variante und zugleich die mit den höchsten Anforderungen an die Schlüsselverwaltung.

Schlüsselverwaltung

Sie ist der eigentliche Kern und umfasst den gesamten Lebenszyklus: Erzeugung mit ausreichender Zufälligkeit, Verteilung, sichere Aufbewahrung getrennt von den verschlüsselten Daten, Zugriffsbeschränkung auf wenige benannte Personen, geregelter Wechsel, Sperrung bei Verdacht auf Kompromittierung und kontrollierte Vernichtung am Ende. Für jeden Schlüssel sollte ein Eigentümer benannt sein.

Zwei Punkte fallen in Prüfungen regelmäßig auf: die Ablage von Schlüsseln oder Passphrasen in denselben Systemen, deren Daten sie schützen, und ein fehlendes Verfahren für die Wiederherstellung. Der Verlust eines Schlüssels bedeutet den Verlust der Daten. Verschlüsselung ist deshalb auch ein Verfügbarkeitsrisiko und gehört in die Notfallplanung.

Verfahrensauswahl

Eigene kryptografische Verfahren zu entwickeln ist in keinem Anwendungsfall angezeigt. Maßgeblich sind etablierte, öffentlich geprüfte Verfahren in aktuellen Implementierungen. Für die konkrete Auswahl von Verfahren und Parametern veröffentlicht das BSI mit der Technischen Richtlinie TR-02102 eine regelmäßig fortgeschriebene Empfehlung, die als Referenz herangezogen werden kann. Da sich Empfehlungen im Zeitverlauf ändern, gehört die Prüfung der eingesetzten Verfahren in einen festen Turnus.

Rechtlicher Bezug

Art. 32 DSGVO nennt Verschlüsselung ausdrücklich als eine mögliche Maßnahme, ohne sie vorzuschreiben; maßgeblich bleibt die Angemessenheit im Verhältnis zum Risiko. Wirksam verschlüsselte Daten können die Folgen einer Datenpanne begrenzen; ob eine Benachrichtigung betroffener Personen dadurch entfällt, ist im Einzelfall und mit Blick auf den Verbleib der Schlüssel zu beurteilen.

Was Verschlüsselung nicht leistet

Sie schützt nicht vor berechtigten, aber unzuständigen Zugriffen, nicht vor Schadsoftware auf einem entsperrten System, nicht vor fehlerhaften Berechtigungen und nicht vor Verlust der Daten. Sie ersetzt weder Zugriffskontrolle noch Datensicherung, sondern ergänzt beide.

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