Glossar

Glossar für Compliance und Informationssicherheit

Verständliche Definitionen der Standards, Maßnahmen und Risikobegriffe, die bei ISO 27001, NIS2, DORA, DSGVO und dem EU AI Act eine Rolle spielen.

73 Begriffe

B

Backup-Strategie

Eine Backup-Strategie ist das Regelwerk einer Organisation, das festlegt, welche Daten wie oft, wohin und wie lange gesichert werden und wie die Wiederherstellung abläuft. Für besonders wichtige und wichtige Einrichtungen verlangt § 30 Abs. 2 Nr. 3 BSIG Backup-Management und Wiederherstellung nach einem Notfall. Ihren Wert belegen erst Wiederherstellungstests.

ISMS

Betroffenenrechte

Betroffenenrechte sind die Ansprüche, die die DSGVO einer natürlichen Person gegenüber dem Verantwortlichen für die Verarbeitung ihrer Daten einräumt. Art. 15 bis 22 DSGVO regeln sie, von der Auskunft über Berichtigung und Löschung bis zum Widerspruch. Der Verantwortliche antwortet spätestens einen Monat nach Eingang des Antrags (Art. 12 Abs. 3).

DSGVO

BSI C5

BSI C5 (Cloud Computing Compliance Criteria Catalogue) ist ein Kriterienkatalog des BSI, der Mindestanforderungen an die Informationssicherheit von Cloud-Diensten festlegt. C5:2026 umfasst 168 Kriterien in 17 Themengebieten. Die Konformität wird nicht zertifiziert, sondern durch ein Testat eines Wirtschaftsprüfers nach ISAE 3000 nachgewiesen, das sich auf einzelne Cloud-Dienste bezieht.

ISMS

Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist das Bundesgesetz, das die DSGVO (Verordnung (EU) 2016/679) ergänzt und ihre Öffnungsklauseln ausfüllt. Für Unternehmen regelt es vor allem den Datenschutzbeauftragten (§ 38), Einschränkungen der Betroffenenrechte (§§ 32 bis 37) und ab dem 20. November 2026 das Scoring (§ 37a).

DSGVO

Business Continuity Management (BCM)

Business Continuity Management (BCM) ist der Managementprozess, mit dem eine Organisation sicherstellt, dass zeitkritische Geschäftsprozesse eine Unterbrechung überstehen. Für Einrichtungen unter dem BSIG verlangt § 30 Abs. 2 Nr. 3 BSIG die Aufrechterhaltung des Betriebs. BCM bestimmt, welche Prozesse wie schnell wieder verfügbar sein müssen, und belegt die Wirksamkeit seiner Pläne in Übungen.

ISMS

Business Impact Analyse (BIA)

Die Business Impact Analyse (BIA) ist eine strukturierte Untersuchung, die zeitkritische Geschäftsprozesse und die Ressourcen ermittelt, die sie tragen. Sie bewertet den Schaden eines Ausfalls über die Zeit und leitet Kenngrößen wie die maximal tolerierbare Ausfallzeit ab; für Finanzunternehmen verlangt sie Art. 11 Abs. 5 DORA. Ursachen eines Ausfalls untersucht die Risikoanalyse.

Risikomanagement

C

Change-Management

Change-Management in der IT (Änderungsmanagement) ist das Verfahren, mit dem Änderungen an Systemen, Anwendungen und Konfigurationen beantragt, bewertet, genehmigt, getestet und dokumentiert werden. Für Finanzunternehmen schreibt es Art. 9 Abs. 4 Buchst. e DORA vor; der IT-Grundschutz regelt es im Baustein OPS.1.1.3. Es ist vom organisatorischen Veränderungsmanagement zu trennen.

ISMS

Cloud-Sicherheit

Cloud-Sicherheit umfasst alle Maßnahmen, die Daten und Anwendungen in fremd betriebenen Umgebungen schützen. Kennzeichnend ist die geteilte Verantwortung: Der Anbieter sichert die Plattform, der Kunde verantwortet Konfiguration, Identitäten, Berechtigungen und Daten. Die Auslagerung des Betriebs verlagert die Rechenschaftspflicht nicht auf den Anbieter.

ISMS

CMDB

Eine CMDB (Configuration Management Database) ist die Datenbank, in der der IT-Betrieb seine Konfigurationselemente (Configuration Items) und deren Beziehungen führt. Sie stammt aus dem ITIL-Konfigurationsmanagement und dient der Störungs- und Änderungsanalyse. Das Asset-Inventar eines ISMS ersetzt sie nicht, und umgekehrt.

ISMS

Compliance

Compliance (Regelkonformität) ist die organisierte und nachweisbare Einhaltung aller Gesetze, Verträge, Normen und internen Regeln, die für ein Unternehmen gelten. Rechtlich trägt sie § 130 OWiG, der vom Inhaber die erforderlichen Aufsichtsmaßnahmen verlangt. Ein Compliance-Management-System ist die Organisation, mit der ein Unternehmen diese Einhaltung steuert.

GRC

Compliance-Management-System (CMS)

Ein Compliance-Management-System (CMS) ist die Gesamtheit der Regeln, Zuständigkeiten und Kontrollen, mit denen ein Unternehmen die Einhaltung geltender Pflichten sicherstellt und belegt. Nach dem BGH-Urteil vom 9. Mai 2017 (1 StR 265/16) ist ein „effizientes Compliance-Management“ für die Geldbuße nach § 30 OWiG von Bedeutung. Geprüft wird es nach IDW PS 980 oder zertifiziert nach ISO 37301.

GRC

Compliance-Risiko

Ein Compliance-Risiko ist die Möglichkeit, dass eine Organisation gegen eine verbindliche Vorgabe verstößt und daraus Sanktionen, Haftung oder Reputationsschäden folgen. In Deutschland knüpfen § 130 und § 30 OWiG an eine verletzte Aufsichtspflicht eine Geldbuße gegen das Unternehmen. Anders als ein operationelles Risiko entsteht es aus einer verbindlichen Regel, nicht aus einem Betriebsereignis.

Risikomanagement

CSDDD

Die CSDDD (Richtlinie (EU) 2024/1760) ist die EU-Lieferkettenrichtlinie zu menschenrechts- und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten sehr großer Unternehmen. Nach der Omnibus-Änderung gilt sie ab 26. Juli 2029 vor allem für Unternehmen mit über 1,5 Mrd. EUR Nettoumsatz, bei EU-Unternehmen zusätzlich mit über 5.000 Beschäftigten. Bei Drittstaatsunternehmen zählt allein der Umsatz in der Union.

GRC

Cyber Resilience Act (CRA)

Der Cyber Resilience Act ist die Verordnung (EU) 2024/2847 über horizontale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen. Sie verpflichtet Hersteller, Hard- und Software über den gesamten Lebenszyklus sicher zu gestalten, Schwachstellen zu behandeln und die Konformität nachzuweisen; Einführer und Händler haben eigene Prüfpflichten (Art. 19, 20).

Cyber Resilience Act

D

Data Governance

Data Governance ist der Ordnungsrahmen aus Rollen, Regeln und Kontrollen, der festlegt, wer über welche Daten entscheidet und wie sie genutzt, geschützt und gelöscht werden. Gesetzlich gefordert ist das Ergebnis über die Rechenschaftspflicht nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO. Seit dem 12. September 2025 gilt zudem der Data Act, Verordnung (EU) 2023/2854.

GRC

Datenminimierung

Datenminimierung ist der Datenschutzgrundsatz, personenbezogene Daten nur in dem Umfang zu verarbeiten, den der festgelegte Zweck erfordert. Art. 5 Abs. 1 Buchst. c DSGVO verlangt, dass Daten „dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt“ sind. Der Begriff Datensparsamkeit meint dasselbe, steht aber nicht in der Verordnung.

DSGVO

Datenpanne (Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten)

Eine Datenpanne ist eine Sicherheitsverletzung, durch die personenbezogene Daten vernichtet, verloren, verändert, unbefugt offengelegt oder unbefugt zugänglich werden. Der Verantwortliche meldet sie nach Art. 33 DSGVO unverzüglich, möglichst binnen 72 Stunden, der Aufsichtsbehörde, außer sie führt voraussichtlich zu keinem Risiko. Der Rechtsbegriff steht in Art. 4 Nr. 12 DSGVO.

DSGVO

Datenresidenz

Datenresidenz ist der geografische Ort, an dem Daten gespeichert und verarbeitet werden, festgelegt über die Regionswahl und vertragliche Standortzusagen. Sie beantwortet nur die Frage nach dem Speicherort; von wo zugegriffen wird und welchem Recht der Anbieter unterliegt, ist getrennt zu prüfen. Datenlokalisierung ist dagegen eine Auflage, Datensouveränität eine Rechtsfrage.

ISMS

Datenschutzbeauftragter (DSB)

Der Datenschutzbeauftragte (DSB) überwacht die Einhaltung des Datenschutzrechts im Unternehmen, berät den Verantwortlichen und ist Anlaufstelle für Aufsichtsbehörde und betroffene Personen. In Deutschland verpflichtet § 38 BDSG zur Benennung, wenn in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.

GRC

Datensicherung und Wiederherstellung

Datensicherung und Wiederherstellung sind eine Sicherheitsmaßnahme in zwei Schritten: Die Sicherung erzeugt Kopien von Daten und Systemen, die Wiederherstellung führt sie in den Betrieb zurück. § 30 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 BSIG nennt beides, Art. 12 Abs. 2 DORA verlangt regelmäßige Tests. Belegt ist die Maßnahme erst durch einen dokumentierten Wiederherstellungstest.

Risikomanagement

Dienstleistersteuerung

Dienstleistersteuerung ist die Managementaufgabe, externe Anbieter über den Lebenszyklus einer bezogenen Leistung zu prüfen, vertraglich abzusichern, zu überwachen und geordnet zu beenden. Für NIS2-Einrichtungen verlangt § 30 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 BSIG die Sicherheit der Lieferkette. Anders als die Auslagerung erfasst sie jeden externen Bezug, nicht nur ausgelagerte Tätigkeiten.

Risikomanagement

Digitale operationale Resilienz

Digitale operationale Resilienz ist die Fähigkeit eines Finanzunternehmens, seine Dienstleistungen auch bei gestörter oder ausgefallener IT weiter zu erbringen und das belegen zu können. DORA beschreibt sie in Art. 3 Nr. 1 als Fähigkeit, die operative Integrität und Betriebszuverlässigkeit aufzubauen, zu gewährleisten und zu überprüfen, auch über IKT-Drittdienstleister.

DORA

I

Informationsaustausch zu Cyberbedrohungen

Informationsaustausch zu Cyberbedrohungen ist der freiwillige Austausch von Bedrohungswissen zwischen Finanzunternehmen, den Artikel 45 DORA unter drei Bedingungen erlaubt. Dazu zählen nach Absatz 1 Indikatoren für Beeinträchtigungen, Taktiken, Techniken und Verfahren, Cybersicherheitswarnungen und Konfigurationstools. Pflicht ist allein die Mitteilung der Teilnahme an die zuständige Behörde.

DORA

Informationssicherheit

Informationssicherheit ist der angemessene Schutz der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Informationen auf Papier, in IT-Systemen oder im Wissen von Personen. § 2 Nr. 17 BSIG definiert den Begriff gesetzlich. IT-Sicherheit ist nach BSI-Standard 200-1 eine Teilmenge davon und auf elektronisch gespeicherte Informationen beschränkt.

ISMS

Informationssicherheitsleitlinie (Security Policy)

Die Informationssicherheitsleitlinie ist das oberste Dokument der Sicherheitsorganisation. Sie wird von der Geschäftsleitung in Kraft gesetzt und legt Ziele, Geltungsbereich, Grundsätze, Rollen und Verbindlichkeit der Informationssicherheit fest. Detailregelungen stehen in nachgelagerten Richtlinien, nicht in der Leitlinie selbst.

ISMS

Informationssicherheitsziele

Informationssicherheitsziele sind die von der Organisation festgelegten Absichten, die das ISMS erreichen soll. ISO/IEC 27001:2022 verlangt sie in Abschnitt 6.2 auf den relevanten Ebenen und Funktionen, abgeleitet aus der Leitlinie und mit einer Planung, wer was bis wann erreicht. Sie sind von Kennzahlen und Maßnahmen zu unterscheiden.

ISMS

Internes Audit

Ein internes Audit ist eine planmäßige Prüfung durch die Organisation selbst, ob ihr Managementsystem die eigenen Vorgaben und die Normanforderungen erfüllt und wirksam umgesetzt ist. ISO/IEC 27001:2022 verlangt es in Abschnitt 9.2 in geplanten Abständen. Verantwortet wird es von der Organisation selbst, nicht von der Zertifizierungsstelle.

ISO 27001

ISMS (Informationssicherheits-Managementsystem)

Ein ISMS (Informationssicherheits-Managementsystem) ist das Steuerungssystem aus Leitlinie, Rollen, Risikoverfahren und Maßnahmen, mit dem eine Organisation Informationssicherheit lenkt und nachweist. Die Anforderungen daran stehen in ISO/IEC 27001, nach der ein ISMS zertifizierbar ist. Anders als IT-Sicherheit erfasst es Informationen in jeder Form, auch auf Papier.

ISMS

ISO/IEC 27001 (ISO 27001)

ISO/IEC 27001 ist die internationale Norm für Informationssicherheits-Managementsysteme (ISMS). Sie legt in den Kapiteln 4 bis 10 die verbindlichen Anforderungen an Aufbau, Betrieb, Überwachung und Verbesserung eines ISMS fest; Anhang A nennt ergänzend 93 Referenzmaßnahmen. Anders als ISO/IEC 27002 ist ISO/IEC 27001 zertifizierbar.

ISO 27001

ISO/IEC 27002 (ISO 27002)

ISO/IEC 27002 (Informationssicherheitsmaßnahmen) ist die internationale Norm, die die 93 Maßnahmen aus Anhang A der ISO/IEC 27001 mit Zweck und Umsetzungshinweisen erläutert. Die Fassung 2022 gliedert sie in vier Themenfelder: 37 organisatorische, 8 personenbezogene, 14 physische und 34 technologische Maßnahmen. Anders als ISO/IEC 27001 ist sie nicht zertifizierbar.

ISO 27002

ISO/IEC 42001 (ISO 42001)

ISO/IEC 42001:2023 ist die internationale Norm für Managementsysteme für künstliche Intelligenz. Sie legt Anforderungen an Aufbau, Betrieb, Überwachung und Verbesserung eines KI-Managementsystems fest und richtet sich an Organisationen, die KI-Systeme anbieten oder einsetzen. Als Managementsystemnorm ist sie ein Organisationsrahmen, kein Konformitätsweg zu einer Verordnung.

GRC

IT-Sicherheit

IT-Sicherheit (IT Security) ist der Schutz von IT-Systemen, Anwendungen und Netzen sowie der darin verarbeiteten Informationen vor Verlust der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit. Das BSIG nennt sie „Sicherheit in der Informationstechnik“ (§ 2 Nr. 39 BSIG). Nach BSI-Standard 200-1 ist sie eine Teilmenge der Informationssicherheit.

ISMS

IT-Sicherheitsmanagement

IT-Sicherheitsmanagement ist die Planungs-, Lenkungs- und Kontrollaufgabe, mit der eine Organisation Informationssicherheit dauerhaft herstellt, überprüft und verbessert. Das BSI nennt sie (Informations-)Sicherheitsmanagement und beschreibt sie in BSI-Standard 200-1 und im Baustein ISMS.1; ausgeübt wird sie über ein ISMS. Die Gesamtverantwortung trägt die Leitungsebene.

ISMS

K

Key Risk Indicator (KRI)

Ein Key Risk Indicator (KRI) ist eine Kennzahl, die frühzeitig anzeigt, dass ein bestimmtes Risiko steigt, bevor ein Schaden eintritt. Er gehört zu einem benannten Risiko und hat Schwellenwerte aus der Risikobereitschaft. DORA verlangt von Finanzunternehmen in Art. 6 Abs. 8 Buchst. c wesentliche Risikokennzahlen als Teil ihrer Ziele für die Informationssicherheit.

Risikomanagement

KI-Kennzeichnungspflicht

Die KI-Kennzeichnungspflicht ist eine Transparenzpflicht nach Art. 50 der KI-Verordnung (EU) 2024/1689, die KI-Interaktionen und KI-erzeugte Inhalte für Menschen erkennbar macht. Sie gilt seit dem 2. August 2026. Für generative Systeme, die vorher in Verkehr gebracht wurden, haben Anbieter für die maschinenlesbare Kennzeichnung bis zum 2. Dezember 2026 Zeit.

EU AI Act

Konzentrationsrisiko

Ein Konzentrationsrisiko ist das Risiko aus Abhängigkeiten, die sich auf wenige Anbieter, Technologien, Standorte oder Personen bündeln, sodass ein Ausfall mehrere Prozesse zugleich trifft. Art. 29 DORA verlangt von Finanzunternehmen vor Verträgen für kritische oder wichtige Funktionen eine vorläufige Bewertung des IKT-Konzentrationsrisikos. Die MaRisk sprechen von Risikokonzentrationen.

Risikomanagement

KRITIS-Dachgesetz (KRITISDachG)

Das KRITIS-Dachgesetz (KRITISDachG) ist das Bundesgesetz, das die physische Resilienz kritischer Anlagen regelt und die Richtlinie (EU) 2022/2557 umsetzt. Es ist seit dem 17. März 2026 in Kraft; die Pflichten der Betreiber beginnen gestaffelt nach der Registrierung einer Anlage. Die Sicherheit der Informationstechnik regelt daneben das BSI-Gesetz.

NIS2

Kritische Infrastruktur (KRITIS)

Kritische Infrastrukturen (KRITIS) sind Anlagen, die eine Versorgungsleistung erbringen, deren Ausfall zu erheblichen Versorgungsengpässen oder Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit führen würde. Seit dem 17. März 2026 definiert § 2 Nr. 3 KRITISDachG die kritische Anlage, § 4 Abs. 1 nennt zehn Sektoren. Ihre Betreiber gelten nach dem BSIG zugleich als besonders wichtige Einrichtungen.

NIS2

Kryptografiekonzept

Ein Kryptografiekonzept ist eine schriftliche Vorgabe, die festlegt, wo eine Organisation kryptografische Verfahren einsetzt, welche sie zulässt und wie sie Schlüssel verwaltet. Für Einrichtungen unter dem BSIG gehört es zu den Mindestmaßnahmen des § 30 Abs. 2 BSIG (Nr. 8). Es steht über der einzelnen Verschlüsselung und regelt Schlüssel über ihren gesamten Lebenszyklus.

ISMS

M

Managementbewertung

Die Managementbewertung ist die regelmäßige Bewertung des Managementsystems durch die oberste Leitung. ISO/IEC 27001 fordert sie in Abschnitt 9.3 in geplanten Abständen: Die Leitung prüft anhand festgelegter Eingaben, ob das ISMS seinen Zweck noch erfüllt. Ergebnis ist nicht ein Protokoll, sondern eine dokumentierte Entscheidung.

ISO 27001

Managementsystem

Ein Managementsystem ist der Rahmen aus Politik, Zielen, Rollen, Prozessen und Nachweisen, mit dem eine Organisation ein Thema planvoll steuert und verbessert. Die harmonisierte Struktur nach Annex SL gibt ISO/IEC 27001, ISO 22301 und ISO 37301 dieselben Abschnitte 4 bis 10 vor. Das ISMS ist das Managementsystem für Informationssicherheit.

GRC

MaRisk

Die MaRisk (Mindestanforderungen an das Risikomanagement) sind ein Rundschreiben der BaFin, das die Risikomanagement-Pflicht aus § 25a Abs. 1 KWG für Banken und Finanzdienstleister konkretisiert. Seit dem 30. Juni 2026 gilt das Rundschreiben 06/2026 (BA), die neunte MaRisk-Novelle. Bedeutende Institute unter direkter EZB-Aufsicht sind seitdem ausgenommen.

DORA

Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA)

Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA) ist ein Anmeldeverfahren mit mindestens zwei Nachweisen aus unterschiedlichen Kategorien: Wissen, Besitz oder Inhärenz. Für besonders wichtige und wichtige Einrichtungen ist sie nach § 30 Abs. 2 Satz 2 Nr. 10 BSIG Mindestmaßnahme, alternativ zur kontinuierlichen Authentifizierung. Zwei Wissensfaktoren wie Passwort und Sicherheitsfrage sind keine MFA.

ISMS

P

PCI DSS

PCI DSS (Payment Card Industry Data Security Standard) ist der Sicherheitsstandard der Kartenzahlungsbranche für alle, die Kartendaten speichern, verarbeiten oder übertragen. Herausgeber ist das PCI Security Standards Council; seit dem 31. Dezember 2024 gilt allein Version 4.0.1. Verbindlich wird er über Compliance-Programme von Kartenorganisationen und Acquirern, nicht per Gesetz.

GRC

Penetrationstest (Pentest)

Ein Penetrationstest ist eine beauftragte, abgegrenzte Sicherheitsprüfung, bei der Fachleute mit Angreifermethoden in ein Zielsystem einzudringen versuchen. Anders als ein automatisierter Scan zeigt er, ob eine Schwachstelle in der konkreten Umgebung ausnutzbar ist. Art. 26 DORA verlangt von ermittelten Finanzunternehmen mindestens alle drei Jahre bedrohungsorientierte Penetrationstests.

ISMS

Phishing-Simulation

Eine Phishing-Simulation ist eine kontrollierte, vom Unternehmen selbst veranlasste Kampagne, bei der Beschäftigte Nachrichten erhalten, die echten Phishing-Versuchen nachempfunden sind. Für Einrichtungen unter dem BSIG ist sie eine Sensibilisierungsmaßnahme nach § 30 Abs. 2 Nr. 7 BSIG. Sie übt das Erkennen und vor allem das Melden verdächtiger Nachrichten.

ISMS

Protokollierung und Monitoring

Protokollierung und Monitoring sind die Sicherheitsmaßnahmen, die sicherheitsrelevante Ereignisse in Systemen und Anwendungen aufzeichnen und auf Auffälligkeiten auswerten. ISO/IEC 27001 führt sie in Anhang A als Maßnahmen 8.15 und 8.16. Weil Protokolle personenbezogene Daten enthalten können, sind Zweck, Zugriff und Löschung ebenso festzulegen wie die Erfassung.

ISMS

Pseudonymisierung

Pseudonymisierung ist nach Art. 4 Nr. 5 DSGVO eine Verarbeitung, nach der sich personenbezogene Daten ohne gesondert verwahrte Zusatzinformationen keiner Person mehr zuordnen lassen. Für den, der die Zusatzinformationen hält, bleiben die Daten personenbezogen. Anonymisierte Daten lassen sich niemandem mehr zuordnen und fallen nicht unter die DSGVO.

DSGVO

R

Restrisiko

Das Restrisiko ist das Risiko, das nach der Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen verbleibt. Nach BSI-Standard 200-3 wird es der Leitungsebene zur Zustimmung vorgelegt; diese Risikoakzeptanz dokumentiert, dass die Institution das Restrisiko kennt. Es unterscheidet sich vom inhärenten Risiko ohne Maßnahmen und vom aktuellen Risiko mit den heute wirksamen Maßnahmen.

Risikomanagement

Richtlinie und Verfahrensanweisung

Eine Richtlinie ist ein verbindliches Regelungsdokument, das festlegt, was gilt und wer verantwortlich ist; eine Verfahrensanweisung beschreibt, wie ein Ablauf erfolgt. Beide stehen unterhalb der Leitlinie der Geschäftsleitung, oberhalb der Arbeitsanweisungen und unterliegen der Dokumentenlenkung nach Abschnitt 7.5 der ISO/IEC 27001.

GRC

Risikoanalyse

Die Risikoanalyse ist der Schritt im Risikomanagement, der erkannte Risiken nach Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkung einschätzt. Ob ein Risiko akzeptabel ist, entscheidet die anschließende Risikobewertung. Der BSI-Standard 200-3 nennt dagegen den gesamten Prozess bis zur Risikobehandlung Risikoanalyse.

Risikomanagement

Risikoeigentümer (Risk Owner)

Der Risikoeigentümer (Risk Owner) ist die benannte Person, die für ein Risiko Rechenschaft trägt und über seine Behandlung entscheidet. ISO/IEC 27001 verlangt in Abschnitt 6.1.2, für jedes identifizierte Risiko einen Risikoeigentümer zu bestimmen. Die Rolle braucht Entscheidungs- und Budgetbefugnis; bei Fachrisiken liegt sie daher im Fachbereich, nicht beim Informationssicherheitsbeauftragten.

GRC

Risikomatrix

Eine Risikomatrix ist eine Tabelle, die Risiken nach Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß einordnet und jeder Zelle eine Risikostufe zuweist. Der BSI-Standard 200-3 empfiehlt höchstens fünf Kategorien je Achse und stellt Zahl und Kriterien der Stufen frei. Anders als die Matrix nach Nohl aus dem Arbeitsschutz bewertet sie Schäden an Informationen und Prozessen.

Risikomanagement