Zum Inhalt springen

NIS2

Definition

NIS2 ist die Richtlinie (EU) 2022/2555 über ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der EU. Sie verpflichtet Einrichtungen festgelegter Sektoren zu Cyberrisikomanagement, zur Meldung erheblicher Sicherheitsvorfälle und zur Registrierung bei der Aufsichtsbehörde. In Deutschland gilt sie über das NIS-2-Umsetzungsgesetz, das am 6. Dezember 2025 in Kraft getreten ist.

NIS2
Von Muhammad Haseeb, Co-Founder & CTOFachlich geprüft von Masar Hetemi, Co-Founder & CEO
Zuletzt geprüft:

Was regelt NIS2?

NIS2 ist die Kurzbezeichnung der Richtlinie (EU) 2022/2555 über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union. Sie ersetzt die Richtlinie (EU) 2016/1148.

Als Richtlinie wirkt NIS2 erst über nationales Recht. Die Umsetzungsfrist endete am 17. Oktober 2024. In Deutschland gilt das BSI-Gesetz (BSIG) in der Fassung des NIS-2-Umsetzungsgesetzes, in Kraft seit dem 6. Dezember 2025.

Das BSI rechnet mit rund 29.500 beaufsichtigten Einrichtungen, nach etwa 4.500 zuvor. Den Weg von der Betroffenheit zur Umsetzung beschreibt der NIS2-Leitfaden.

Für wen gilt NIS2?

Das BSIG unterscheidet nach § 28 BSIG drei Gruppen:

Kategorie nach BSIGSektorenGrößenkriterium
Betreiber kritischer AnlagenAnlagen oberhalb der Schwellenwerte der BSI-Kritisverordnungunabhängig von der Unternehmensgröße
Besonders wichtige EinrichtungenAnlage 1mindestens 250 Mitarbeiter oder ein Jahresumsatz über 50 Mio. Euro und zugleich eine Jahresbilanzsumme über 43 Mio. Euro (§ 28 Abs. 1 Nr. 4)
Wichtige EinrichtungenAnlage 1 und Anlage 2mindestens 50 Mitarbeiter oder Jahresumsatz und Jahresbilanzsumme von jeweils über 10 Mio. Euro (§ 28 Abs. 2 Nr. 3)

Unabhängig von der Größe zählen außerdem qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter, Top-Level-Domain-Registries und DNS-Diensteanbieter zu den besonders wichtigen Einrichtungen. Was umgangssprachlich kritische Infrastruktur heißt, erfasst das BSIG über die kritische Anlage nach § 2 Nr. 22 BSIG.

Die Richtlinie spricht von wesentlichen und wichtigen Einrichtungen; „wesentlich“ heißt im BSIG „besonders wichtig“. Auch die Sektorenzahlen meinen dasselbe von zwei Seiten: Anhang I und II der Richtlinie ergeben 18 Sektoren, Anlage 1 und 2 BSIG je sieben. Maßgeblich für die Zuordnung sind in Deutschland die Einrichtungsarten der Anlagen.

Wie prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen betroffen ist?

Die Prüfung folgt drei Fragen:

  1. Übt das Unternehmen eine Tätigkeit aus, die einer Einrichtungsart der Anlage 1 oder 2 entspricht? Tätigkeiten, die für die gesamte Geschäftstätigkeit vernachlässigbar sind, dürfen unberücksichtigt bleiben (§ 28 Abs. 3).
  2. Welche Mitarbeiterzahl, welchen Jahresumsatz und welche Jahresbilanzsumme hat es nach der Empfehlung 2003/361/EG? Daten von Partner- oder verbundenen Unternehmen werden nicht hinzugerechnet, wenn das Unternehmen bei Beschaffenheit und Betrieb seiner IT-Systeme von ihnen unabhängig ist (§ 28 Abs. 4).
  3. Greift eine Sonderregel: Betrieb einer kritischen Anlage, Vertrauens- oder DNS-Dienste, oder eine Ausnahme für Telekommunikation, Energie oder Finanzunternehmen (§ 28 Abs. 5 und 6)?

Beispiel (fiktiv): Ein Maschinenbauer hat 180 Beschäftigte, 38 Mio. Euro Jahresumsatz und 30 Mio. Euro Jahresbilanzsumme. Maschinenbau steht in Anlage 2 Nr. 5.4. Mit mindestens 50 Beschäftigten ist das Unternehmen wichtige Einrichtung. Besonders wichtig würde es auch mit 300 Beschäftigten nicht, weil seine Tätigkeit nur in Anlage 2 steht.

Gehört es zu einem Konzern mit 2.000 Beschäftigten, betreibt seine IT aber unabhängig, zählen nur die eigenen Zahlen. Die Zahlen sind frei gewählt.

Halten Sie das Ergebnis mit Datum, Datenbasis und Begründung fest. Ein Unternehmen, das als Einrichtung gilt, muss sich nach § 33 Abs. 1 BSIG spätestens drei Monate danach beim BSI registrieren.

Welche Pflichten löst NIS2 aus?

PflichtFundstelleKern
Registrierung§ 33 BSIGspätestens drei Monate nach Eintritt in die Kategorie; Änderungen binnen zwei Wochen (§ 33 Abs. 5)
Risikomanagementmaßnahmen§ 30 Abs. 2 Satz 2 BSIGzehn Nummern, darunter Lieferkette, Kryptografie und Multi-Faktor-Authentifizierung; das Gesetz sagt „zumindest“, der Katalog ist ein Mindestbestand
Meldung erheblicher Sicherheitsvorfälle§ 32 BSIGgestuftes Verfahren, siehe unten
Pflichten der Geschäftsleitung§ 38 BSIGMaßnahmen umsetzen, die Umsetzung überwachen, regelmäßig an Schulungen teilnehmen

Eine Schulungspflicht für die Belegschaft steht in § 30 Abs. 2 Satz 2 Nr. 7, nicht in § 38. Nach § 28 Abs. 5 BSIG gelten unter anderem §§ 30, 32 und 38 grundsätzlich nicht für Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze und -dienste sowie bestimmter Energieanlagen. § 28 Abs. 6 nimmt Finanzunternehmen nach DORA unter anderem von §§ 30, 32 und 38 aus; für sie gelten die Pflichten für Finanzunternehmen nach DORA.

Welche Meldefristen gelten?

Maßgeblich ist § 32 BSIG, dessen Bezeichnungen von denen der Richtlinie abweichen: Wer „Frühwarnung“ schreibt, zitiert Artikel 23 der Richtlinie, nicht das BSIG.

Stufe nach § 32 Abs. 1 BSIGFristInhalt
frühe Erstmeldung (Nr. 1)24 Stunden ab KenntniserlangungVerdacht auf rechtswidrige oder böswillige Handlung, grenzüberschreitende Auswirkungen
Meldung (Nr. 2)72 Stunden ab Kenntniserlangungerste Bewertung mit Schweregrad und Auswirkungen, gegebenenfalls Kompromittierungsindikatoren
Zwischenmeldung (Nr. 3)nur auf Ersuchen des BSIStatusaktualisierungen
Abschlussmeldung (Nr. 4)ein Monat nach der Meldung nach Nr. 2ausführliche Beschreibung, Ursache, Abhilfemaßnahmen

Die 72 Stunden laufen ab Kenntniserlangung, der Monat ab der Meldung nach Nr. 2. Adressat ist eine gemeinsame Meldestelle von BSI und Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Dauert der Vorfall bei Fälligkeit der Abschlussmeldung noch an, tritt nach § 32 Abs. 2 eine Fortschrittsmeldung an ihre Stelle.

Wie unterscheidet sich die Aufsicht?

Besonders wichtige Einrichtungen kann das BSI ohne Anlass prüfen lassen (§ 61 BSIG). Bei wichtigen Einrichtungen kann es die Einhaltung nach § 62 BSIG erst prüfen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass Pflichten nicht richtig umgesetzt werden. Gemeint sind § 30 Abs. 1 Satz 1, § 32 Abs. 1 bis 3 und § 38 Abs. 3. Die Pflichten aus §§ 30, 32, 33 und 38 gelten für beide Gruppen.

NIS2 in Rizzqo

NIS2 wird in Rizzqo unterstützt. Die Anforderungen hängen an den Systemen, für die sie gelten, etwa dem VPN-Zugang oder dem E-Mail-Dienst. Die richtige Person beantwortet jede Anforderung und lädt Nachweise hoch, und Sie sehen, welche Anforderungen erfüllt und welche noch offen sind.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen NIS und NIS2?

NIS2 ersetzt die Richtlinie (EU) 2016/1148. Nach der alten Richtlinie bestimmten die Mitgliedstaaten, welche Betreiber wesentlicher Dienste erfasst waren; NIS2 knüpft die Erfassung an Sektor und Unternehmensgröße und erfasst mehr Sektoren. Neu sind außerdem ein Mindestkatalog von Risikomanagementmaßnahmen (Art. 21), ein gestuftes Meldeverfahren (Art. 23) und ausdrückliche Pflichten der Leitungsorgane (Art. 20).

Welche Bußgelder sieht NIS2 vor?

Bei Verstößen etwa gegen die Risikomanagement- oder Meldepflichten drohen nach § 65 Abs. 5 BSIG Geldbußen bis zu 10 Mio. Euro für besonders wichtige und bis zu 7 Mio. Euro für wichtige Einrichtungen. Bei mehr als 500 Mio. Euro Gesamtumsatz liegt das Höchstmaß bei 2 % beziehungsweise 1,4 % des Gesamtumsatzes (§ 65 Abs. 6 und 7). Die Richtlinie gibt in Art. 34 Abs. 4 und 5 Mindestwerte für dieses nationale Höchstmaß vor.

Reicht eine ISO-27001-Zertifizierung für NIS2 aus?

Nein. Ein zertifiziertes ISMS nach ISO/IEC 27001 ist eine Grundlage für die Maßnahmen nach § 30 BSIG. Es ersetzt aber weder die Registrierung nach § 33 noch die Meldefristen nach § 32 noch die Pflichten der Geschäftsleitung nach § 38. Gleichen Sie den Anwendungsbereich des Zertifikats und den gesetzlichen Katalog ab, bevor Sie sich auf das Zertifikat stützen.

Compliance auf Ihren echten Assets

Rizzqo macht aus Framework-Anforderungen verantwortete Aufgaben auf Ihren vorhandenen Assets – und beziffert das Risiko in echtem Geld.

  • Made in Germany
  • Gehostet in Ihrem Land
  • Multi-Framework
Muhammad Haseeb

Über den Autor

Muhammad Haseeb

Co-Founder & CTO

15 Jahre Erfahrung in der Entwicklung von Softwaresystemen, verantwortlich für alle technischen Aspekte von Rizzqo.

LinkedIn

Fachlich geprüft von Masar Hetemi, Co-Founder & CEO. 15 Jahre Erfahrung in Compliance, verantwortlich für Governance, Risk und Compliance (GRC) bei Rizzqo.