KI-Schulungspflicht (KI-Kompetenz nach Art. 4 KI-VO)

Die KI-Schulungspflicht ist die Pflicht von Anbietern und Betreibern von KI-Systemen, Maßnahmen für die KI-Kompetenz ihres Personals und ihrer Beauftragten zu ergreifen. Grundlage ist Artikel 4 der KI-Verordnung, der seit dem 2. Februar 2025 gilt und keinen bestimmten Kurs vorschreibt; seit dem 27. Juli 2026 verlangt er auch kein garantiertes Kompetenzniveau.

EU AI ActVon Muhammad Haseeb, Engineering-Experte, 15 Jahre Entwicklung von SoftwaresystemenFachlich geprüft von Masar Hetemi, GRC-Experte, 15 Jahre Compliance-ErfahrungZuletzt geprüft:

Was bedeutet KI-Schulungspflicht?

Der Begriff steht für Artikel 4 der KI-Verordnung (EU) 2024/1689. Die Vorschrift schreibt keine Schulung vor, sondern Maßnahmen, mit denen ein Unternehmen die KI-Kompetenz der Menschen fördert, die in seinem Auftrag mit KI-Systemen arbeiten. Eine Schulung ist eine solche Maßnahme, eine Einweisung oder eine Nutzungsrichtlinie sind andere.

KI-Kompetenz sind nach Artikel 3 Nummer 56 KI-VO die Fähigkeiten, Kenntnisse und das Verständnis, die einen sachkundigen Einsatz von KI-Systemen ermöglichen und ein Bewusstsein für ihre Chancen, Risiken und möglichen Schäden schaffen. Wer ein KI-System nutzt, soll also auch seine Grenzen kennen, etwa erfundene Inhalte, Verzerrungen und den Umgang mit vertraulichen Daten.

Was verlangt Artikel 4 seit dem Digital Omnibus?

Seit dem 27. Juli 2026 gilt Artikel 4 in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744. Nach Absatz 1 ergreifen Anbieter und Betreiber Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals und anderer Personen zu unterstützen, die in ihrem Auftrag mit Betrieb und Nutzung von KI-Systemen befasst sind. Maßstab sind deren technische Kenntnisse, Erfahrung, Aus- und Fortbildung, der Einsatzkontext und die Personen, bei denen das System eingesetzt wird.

Satz 2 lautet: „Diese Verpflichtung verpflichtet Anbieter oder Betreiber nicht, für irgendeine Person ein bestimmtes Niveau an KI-Kompetenz zu garantieren.“ Die Fassung von 2024 verlangte noch, „nach besten Kräften“ für ein „ausreichendes Maß“ an KI-Kompetenz zu sorgen.

Die Absätze 2 und 3 richten sich an Kommission, Mitgliedstaaten und KI-Gremium. Die Kommission veröffentlicht praktische Beispiele zur Erfüllung der Pflicht auf der Informationsplattform nach Artikel 62 Absatz 3 Buchstabe b, das KI-Gremium nimmt Empfehlungen an. Wie Artikel 4 zu den übrigen Pflichten der Verordnung steht, zeigt der EU-AI-Act-Leitfaden.

Wer muss KI-Kompetenz aufbauen?

Verpflichtet sind alle Anbieter und Betreiber von KI-Systemen im Anwendungsbereich der KI-Verordnung, unabhängig von Branche, Größe und Risikostufe des Systems. Betreiber ist nach Artikel 3 Nummer 4 KI-VO, wer ein KI-System in eigener Verantwortung verwendet, außer im Rahmen einer persönlichen und nicht beruflichen Tätigkeit. Nutzen Beschäftigte einen KI-Assistenten dienstlich für Texte, Übersetzungen oder Auswertungen, ist das Unternehmen Betreiber und von Artikel 4 erfasst.

Erfasst sind neben eigenen Beschäftigten auch Personen, die im Auftrag des Unternehmens mit KI-Systemen arbeiten. Die Bundesnetzagentur nennt in ihrem Hinweispapier KI-Kompetenzen als Beispiele Auftragnehmer und Dienstleister; das Papier vom Juni 2025 bezieht sich auf die Fassung vor dem Digital Omnibus. Wer Dienstleister mit KI-Systemen arbeiten lässt, regelt das Thema deshalb auch im Vertrag. Wie sich Anbieter und Betreiber abgrenzen, erklärt der Beitrag zu Rollen und Pflichten nach der KI-Verordnung.

Was gehört in die Maßnahmen?

Die EU-Kommission nennt in ihren Fragen und Antworten zur KI-Kompetenz vier Schritte, die Anbieter und Betreiber mindestens betrachten sollten:

  1. Ein allgemeines Verständnis schaffen: Was ist KI, wie funktioniert sie, welche KI-Systeme nutzt das Unternehmen, welche Chancen und Gefahren bestehen?
  2. Die eigene Rolle klären: Entwickelt das Unternehmen KI-Systeme, oder setzt es Systeme anderer ein?
  3. Das Risiko der Systeme betrachten: Was müssen Beschäftigte über das konkrete System wissen, und welche Risiken und Gegenmaßnahmen sollten sie kennen?
  4. Die Maßnahmen darauf aufbauen: nach Vorkenntnissen der Zielgruppen, Einsatzzweck, Branche und betroffenen Personen.

Rechtliche und ethische Fragen gehören nach der Kommission dazu, einschließlich der KI-Verordnung selbst. Die Bundesnetzagentur empfiehlt einen interdisziplinären und stufenweisen Aufbau. Eine mögliche Aufteilung nach Zielgruppen, als Beispiel und nicht als Vorgabe der Verordnung:

ZielgruppeMögliche Inhalte
alle Beschäftigten mit KI-Zugangzugelassene Werkzeuge, Umgang mit vertraulichen und personenbezogenen Daten, Prüfung von Ergebnissen
Fachanwender eines bestimmten SystemsZweck und Grenzen des Systems, bekannte Fehlerbilder, Eskalationsweg
Entwicklung und Produktteams (Anbieter)Datenqualität, Tests, Dokumentation, Transparenzpflichten nach Artikel 50
Geschäftsleitung und FührungskräfteRollen nach der KI-Verordnung, Risikostufen, Verantwortlichkeiten

Was schreibt Artikel 4 nicht vor?

Artikel 4 legt weder Format noch Inhalt noch Dauer der Maßnahmen fest. Die Kommission schreibt, dass weder strikte Vorgaben noch verpflichtende Trainings auferlegt werden und kein Zertifikat nötig ist. Nach dem Hinweispapier der Bundesnetzagentur sind für Artikel 4 nicht vorgeschrieben: formalisierte oder standardisierte Trainings, externe Zertifizierungen der Maßnahmen, die Einführung eines KI-Beauftragten und regelmäßige Vorabprüfungen durch Aufsichtsbehörden.

Wie dokumentieren Sie KI-Kompetenzmaßnahmen?

Nach der Kommission genügt ein internes Verzeichnis der Schulungen und weiteren Maßnahmen. Die Bundesnetzagentur empfiehlt, Art, inhaltlichen und zeitlichen Umfang sowie die Teilnehmenden festzuhalten, und weist darauf hin, dass fehlende KI-Kompetenz als Verletzung der Sorgfaltspflicht angesehen werden kann, besonders wenn ein Schaden entsteht.

Beispiel (fiktiv) für einen Eintrag; die Angaben sind frei gewählt:

FeldEintrag
KI-System und ZweckSchreibassistent für Antworten im Kundenservice
VerantwortlichLeitung Kundenservice
Zielgruppe und Vorkenntnisse14 Beschäftigte im Kundenservice, bisher ohne Arbeit mit KI-Systemen
Maßnahme60 Minuten Einweisung durch die Leitung, dazu die KI-Nutzungsrichtlinie
Inhaltewelche Kundendaten eingegeben werden dürfen, erfundene Inhalte erkennen, jede Antwort vor dem Versand prüfen, Beschwerden eskalieren
Datum und Teilnahme6. Oktober 2026, 13 von 14 Beschäftigten; Nachholtermin am 20. Oktober 2026
Kenntnisnahme der Richtlinievon allen 14 Beschäftigten bestätigt
Nächste Auffrischungbei neuem Modell, neuem Einsatzzweck oder spätestens nach zwölf Monaten

Führen Sie einen solchen Eintrag je KI-System und Zielgruppe. Wird ein System neu eingeführt, legen Sie den Eintrag vor der ersten dienstlichen Nutzung an.

Wer setzt Artikel 4 durch, und drohen Bußgelder?

Nach Auskunft der Kommission beaufsichtigen die nationalen Marktüberwachungsbehörden Artikel 4, nicht das Büro für Künstliche Intelligenz, und setzen ihn seit dem 2. August 2026 durch (Stand: Oktober 2026). Die Bußgeldkataloge in Artikel 99 Absätze 3 bis 5 KI-VO nennen Artikel 4 nicht. Nach Artikel 99 Absatz 1 legen die Mitgliedstaaten jedoch Sanktionen und andere Durchsetzungsmaßnahmen für Verstöße gegen die Verordnung fest; maßgeblich ist insoweit das nationale Recht.

Strenger ist Artikel 26 Absatz 2 KI-VO: Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen übertragen die menschliche Aufsicht natürlichen Personen mit der erforderlichen Kompetenz, Ausbildung und Befugnis. Diese Pflicht steht im Bußgeldkatalog des Artikels 99 Absatz 4. Sie greift mit den Hochrisiko-Anforderungen, nach dem Digital Omnibus ab dem 2. Dezember 2027 für Systeme nach Anhang III und ab dem 2. August 2028 für Systeme nach Anhang I.

KI-Systeme und Einweisungen in Rizzqo

Rizzqo führt die KI-Verordnung als Taxonomiemodul im Asset-Register: Ein KI-System, das Ihre Beschäftigten nutzen, wird als unterstützendes Asset erfasst und nach dieser Taxonomie eingeordnet. Für jedes Asset kann ein Eigentümer benannt werden. So steht fest, welche Systeme im Einsatz sind und wer für sie verantwortlich ist, und davon gehen die Zielgruppen einer Einweisung aus. Eine Einweisung je System läuft als Aufgabe, die sich in beide Richtungen mit Jira synchronisiert.

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