Need-to-know-Prinzip

Das Need-to-know-Prinzip ist ein Grundsatz der Zugriffssteuerung, nach dem eine Person nur die Informationen kennen darf, die sie für ihre aktuelle Aufgabe braucht. Für Einrichtungen nach § 30 Abs. 3 BSIG schreibt Anhang Nr. 11.2.2 der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2690 es ausdrücklich vor; im Geheimschutz steht es in § 4 Abs. 1a SÜG.

ISMSVon Muhammad Haseeb, Engineering-Experte, 15 Jahre Entwicklung von SoftwaresystemenFachlich geprüft von Masar Hetemi, GRC-Experte, 15 Jahre Compliance-ErfahrungZuletzt geprüft:

Was bedeutet Need-to-know?

Need-to-know bindet die Kenntnis einer Information an eine Aufgabe: Wer sie für seine aktuelle Tätigkeit braucht, darf sie sehen, alle anderen nicht. Der Ausgangszustand ist kein Zugriff, und begründen muss, wer Zugriff will. Entfällt die Aufgabe, entfällt die Berechtigung, auch ohne Stellenwechsel.

Im staatlichen Geheimschutz ist der Grundsatz gesetzlich geregelt. § 4 Abs. 1a SÜG bestimmt: „Von einer Verschlusssache dürfen nur Personen Kenntnis erhalten, die auf Grund ihrer Aufgabenerfüllung Kenntnis haben müssen.“ Eine Sicherheitsüberprüfung öffnet dort einen Geheimhaltungsgrad; welche Dokumente die Person innerhalb dieses Grades sieht, entscheidet der Aufgabenbezug. Im Unternehmen ist es genauso: Die Klassifizierung legt fest, wie streng ein Bestand zu schützen ist, Need-to-know legt fest, wer hineinsehen darf.

Need-to-know und Least Privilege: der Unterschied

Need-to-know regelt, welche Informationen jemand kennen darf; Least Privilege regelt, mit welchen Rechten jemand auf ein System einwirken darf. Beide lassen sich unabhängig voneinander verletzen.

FrageNeed-to-knowLeast Privilege
Gegenstandder Informationsbestandder Rechteumfang auf einem System
Wer entscheidetder fachliche Eigentümer der Informationder Betreiber des Systems
Verletzung, Beispielein Lesekonto sieht den gesamten Personalbestand ohne Aufgabenbezugeine Sachbearbeiterin arbeitet mit Administratorrechten
PrüffrageWarum darf diese Person diesen Bestand kennen?Warum darf diese Person diese Operation ausführen?

Ein Konto, das den vollständigen Personalbestand nur lesen kann, ist technisch minimal berechtigt und verstößt trotzdem gegen Need-to-know. Beide Prüfungen gehören deshalb in die Zugriffskontrolle.

Wo ist das Need-to-know-Prinzip vorgeschrieben?

RahmenFundstelleWas dort steht
NIS2, Einrichtungen nach § 30 Abs. 3 BSIG (etwa Cloud-, Rechenzentrums- und Managed-Service-Anbieter)Anhang Nr. 11.2.2 Buchst. a DVO (EU) 2024/2690Zugriffsrechte nach den Grundsätzen „Kenntnis nur, wenn nötig“ (Need-to-know), Nutzungsnotwendigkeit und Aufgabentrennung gewähren und entziehen; Nr. 11.2.3: in geplanten Abständen überprüfen und das Ergebnis dokumentieren
NIS2, übrige Einrichtungen§ 30 Abs. 2 Satz 2 Nr. 9 BSIGKonzepte für die Zugriffskontrolle; den Begriff Need-to-know nennt das Gesetz nicht
IT-GrundschutzORP.4.A2, Edition 2023Kennungen und Berechtigungen nur nach tatsächlichem Bedarf vergeben (Least Privilege und Erforderlichkeitsprinzip, Need-to-know); Basis-Anforderung
DSGVOArt. 25 Abs. 2, Art. 29, Art. 32 Abs. 4Voreinstellungen begrenzen auch die Zugänglichkeit auf das Erforderliche; unterstellte Personen verarbeiten Daten nur auf Weisung
Geheimschutz§ 4 Abs. 1a SÜGKenntnis nur bei Aufgabenbezug

Finanzunternehmen nach DORA sowie bestimmte Telekommunikations- und Energieunternehmen sind von § 30 BSIG grundsätzlich ausgenommen (§ 28 Abs. 5 und 6 BSIG). Im Datenschutz steht der Begriff selbst nicht; die Sache folgt aus Art. 25 Abs. 2 zusammen mit der Datenminimierung nach Art. 5 Abs. 1 Buchst. c DSGVO.

So prüfen Sie Need-to-know für einen Bestand

Prüfen Sie einen fachlichen Bestand, nicht einen Server: Gehaltsdaten, Bewerbungen, Vertragsentwürfe.

  1. Benennen Sie den Eigentümer des Bestands im Fachbereich. Die IT setzt um, über den Kreis entscheidet sie nicht.
  2. Exportieren Sie alle Konten mit Lesezugriff, auch über verschachtelte Gruppen, Berichte, Exporte, Testsysteme und Konten von Dienstleistern.
  3. Tragen Sie je Konto Rolle und Aufgabengrund ein und lassen Sie den Eigentümer jede Zeile bestätigen oder ablehnen.
  4. Entziehen Sie abgelehnte Zugriffe, exportieren Sie erneut und vergleichen Sie beide Stände.

Beispiel (fiktiv): Gehaltsdaten im Personalsystem, 14 Konten mit Lesezugriff. Die Zahlen sind frei gewählt.

KontenRolleAufgabengrundEntscheidung des Eigentümers
6Entgeltabrechnungmonatliche Abrechnungbestätigt
2PersonalleitungGehaltsfestsetzungbestätigt
3Abteilungsleitungenkeiner für Einzelgehälter; Budgetplanung braucht Summenentzogen, stattdessen Summenbericht je Abteilung
1Projektkonto der Systemmigration 2025Projekt abgeschlossenentzogen
2SystemadministrationBetrieb des Systems, nicht der InhaltLesezugriff auf Inhalte entzogen, technische Rechte bleiben

Erwartet nach der Bereinigung: acht Konten, jedes mit bestätigtem Grund. Bewahren Sie beide Exporte und die Entscheidungen mit Name und Datum auf; das ist der dokumentierte Überprüfungsnachweis, den Anhang Nr. 11.2.3 verlangt. Planen Sie die nächste Prüfung und eine anlassbezogene bei jedem Rollenwechsel. Wie diese Prüfung in den Aufbau eines ISMS passt, zeigt der Leitfaden ISMS einführen.

Der Bestand und sein Eigentümer in Rizzqo

In Rizzqo führen Sie den Bestand, für den Sie Need-to-know prüfen, als primäres Asset vom Typ Information. Ein Eigentümer kann ihm zugeordnet werden, etwa die Person, die im Fachbereich über den Kreis der Berechtigten entscheidet; das Asset trägt eine Vertraulichkeitseinstufung und das Merkmal für personenbezogene Daten.

Die Systeme, die den Bestand halten, sind unterstützende Assets und erben genau diese beiden Angaben. An ihnen erscheinen über Asset-Kategorie und Unterkategorie die Anforderungen aus den Katalogen ISO/IEC 27001 und ISO/IEC 27002. Der Eigentümer beantwortet sie und finalisiert die Antwort mit Name und Zeitstempel; eine finalisierte Antwort „nicht erfüllt“ ist eine Lücke, und Rizzqo rechnet die Abdeckung aus den finalisierten Antworten.

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