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Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)

Definition

Die Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) ist eine Vorabprüfung, die der Verantwortliche für Verarbeitungen mit voraussichtlich hohem Risiko für die Betroffenen durchführt. Art. 35 DSGVO verlangt sie vor Beginn der Verarbeitung: Sie beschreibt die Verarbeitung, bewertet Notwendigkeit und Risiken und legt die Abhilfemaßnahmen fest.

DSGVO
Von Muhammad Haseeb, Co-Founder & CTOFachlich geprüft von Masar Hetemi, Co-Founder & CEO
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Was ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung?

Eine Datenschutz-Folgenabschätzung bewertet, welche Folgen eine geplante Verarbeitung für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen hat, und zwar bevor sie beginnt. Art. 35 Abs. 1 DSGVO verlangt sie, wenn eine Verarbeitung aufgrund ihrer Art, ihres Umfangs, ihrer Umstände und ihrer Zwecke voraussichtlich ein hohes Risiko zur Folge hat. Bewertet wird der Schaden für die Person, etwa Diskriminierung oder Identitätsdiebstahl, nicht der Schaden für das Unternehmen; darin liegt der Unterschied zur Risikoanalyse im ISMS.

Art. 35 Abs. 7 schreibt vier Mindestinhalte vor:

  1. eine systematische Beschreibung der geplanten Verarbeitungsvorgänge und Zwecke,
  2. eine Bewertung von Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit in Bezug auf den Zweck,
  3. eine Bewertung der Risiken für die betroffenen Personen,
  4. die geplanten Abhilfemaßnahmen, einschließlich Garantien und Sicherheitsvorkehrungen.

Der Verantwortliche holt dabei den Rat des Datenschutzbeauftragten ein (Abs. 2) und gegebenenfalls den Standpunkt der Betroffenen oder ihrer Vertreter (Abs. 9). Ändert sich das Risiko, überprüft er die DSFA (Abs. 11). Mehrere ähnliche Verarbeitungsvorgänge mit ähnlich hohen Risiken darf eine einzige Abschätzung abdecken (Abs. 1 Satz 2).

Wann muss eine Datenschutz-Folgenabschätzung erfolgen?

Die Pflicht entsteht auf drei Wegen, und jeder genügt für sich:

WegFundstelleWas gilt
RegelbeispieleArt. 35 Abs. 3Profiling mit Entscheidungen von Rechtswirkung (a), umfangreiche Verarbeitung besonderer Kategorien nach Art. 9 oder von Strafdaten nach Art. 10 (b), systematische umfangreiche Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche (c)
Muss-Liste der AufsichtsbehördeArt. 35 Abs. 4Für Unternehmen in Deutschland die Liste der Datenschutzkonferenz für den nicht-öffentlichen Bereich, Version 1.1 vom 17.10.2018, mit 17 Einträgen
Eigene BewertungArt. 35 Abs. 1hohes Risiko voraussichtlich, auch wenn kein Regelbeispiel und kein Listeneintrag passt

Eine Liste der Verarbeitungen ohne DSFA-Pflicht nach Abs. 5 ist eine Möglichkeit der Behörde, keine Pflicht. Steht eine Verarbeitung auf keiner Liste, gilt Abs. 1 weiter.

Schwellwertanalyse: So prüfen Sie eine Verarbeitung

Die Vorprüfung, die die Aufsichtsbehörden Schwellwertanalyse nennen, läuft für jede Verarbeitungstätigkeit in drei Schritten:

  1. Prüfen Sie die drei Regelbeispiele des Abs. 3 und die 17 Einträge der Muss-Liste. Ein Treffer genügt.
  2. Zählen Sie, wie viele der neun Kriterien aus den Leitlinien WP 248 rev.01 der früheren Artikel-29-Datenschutzgruppe zutreffen (Liste unten).
  3. Nach WP 248 kann der Verantwortliche in den meisten Fällen davon ausgehen, dass eine Verarbeitung mit zwei Kriterien eine DSFA erfordert; in manchen Fällen reicht eines. Eine Rechtsnorm ist diese Zählregel nicht, die Bewertung nach Abs. 1 bleibt Ihre.

Die neun Kriterien nach WP 248:

  • Bewerten oder Scoring
  • automatisierte Entscheidung mit Rechtswirkung oder ähnlich erheblicher Wirkung
  • systematische Überwachung
  • sensible oder höchstpersönliche Daten
  • umfangreiche Verarbeitung
  • Abgleich oder Zusammenführung von Datensätzen
  • schutzbedürftige Betroffene, darunter Beschäftigte
  • innovative Nutzung oder neue technologische Lösungen
  • Verarbeitung, die Betroffene an der Ausübung eines Rechts oder der Nutzung einer Dienstleistung oder eines Vertrags hindert

Halten Sie das Ergebnis mit Begründung fest, auch und gerade wenn keine DSFA nötig ist.

Beispiel (fiktiv): zwei Verarbeitungen eines Unternehmens mit 200 Beschäftigten.

VerarbeitungKriterien nach WP 248Muss-ListeErgebnis
Ticketsystem für den IT-Support mit Namen und Anliegen der Beschäftigtenschutzbedürftige Betroffene (Beschäftigte)kein Eintragein Kriterium, kein Regelbeispiel: keine DSFA; Begründung im Verzeichnis festhalten
Ticketsystem wie oben, zusätzlich wertet es Bearbeitungszeiten je Beschäftigtem für die Leistungsbeurteilung ausBewerten, systematische Überwachung, schutzbedürftige BetroffeneNr. 8 kann greifen: umfangreiche Verarbeitung von Verhaltensdaten Beschäftigter zur Bewertung ihrer Arbeitdrei Kriterien: DSFA durchführen

Weil eine einzige neue Auswertung dieselbe Software über die Schwelle hebt, wiederholen Sie die Vorprüfung, sobald ein System einen neuen Zweck bekommt, nicht nur bei der Einführung.

Was folgt aus einer DSFA-Pflicht?

  • Einen Datenschutzbeauftragten benennen: Nach § 38 Abs. 1 Satz 2 BDSG gilt das für jede Verarbeitung, die einer DSFA unterliegt, unabhängig von der Zahl der Beschäftigten, die mit der Verarbeitung befasst sind.
  • Die Aufsichtsbehörde vorher konsultieren, wenn aus der DSFA hervorgeht, dass die Verarbeitung ohne Maßnahmen zur Eindämmung ein hohes Risiko zur Folge hätte (Art. 36 Abs. 1 DSGVO).
  • Die Abhilfemaßnahmen umsetzen und ihre Wirksamkeit testen, bevor die Verarbeitung förmlich freigegeben wird. So beschreibt es die Datenschutzkonferenz im Kurzpapier Nr. 5 (Stand 17.12.2018) in den Schritten 12 und 14 ihres Ablaufs.
  • Bußgeldrisiko: Wer eine erforderliche DSFA unterlässt, verstößt gegen Art. 35. Art. 83 Abs. 4 Buchst. a sieht dafür bis zu 10 Mio. Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes vor, je nachdem, welcher Betrag höher ist.

Systeme einer Verarbeitung im Asset-Register von Rizzqo

In Rizzqo bildet das Asset-Register für den Beurteilungsumfang einer DSFA ab, welche Systeme die personenbezogenen Daten einer Verarbeitung tragen. Jedes primäre Asset vom Typ Information trägt eine Vertraulichkeitseinstufung und das Merkmal für personenbezogene Daten. Die unterstützenden Assets, also die Anwendungen, IT-Systeme und Dienste externer Anbieter, die diese Information verarbeiten, erben genau diese beiden Angaben von den primären Assets, die sie unterstützen.

An diesen Systemen setzen die Abhilfemaßnahmen an. Ein Eigentümer kann jedem Asset zugeordnet werden; Anforderungen an die Maßnahmen beantwortet er und finalisiert die Antwort mit Name und Zeitstempel.

Häufige Fragen

Wer führt die Datenschutz-Folgenabschätzung durch?

Der Verantwortliche, also die Stelle, die über Zwecke und Mittel der Verarbeitung entscheidet. Der Datenschutzbeauftragte berät dabei (Art. 35 Abs. 2 DSGVO) und überwacht die Durchführung (Art. 39 Abs. 1 Buchst. c); die Verantwortung für die DSFA trägt er nicht. Die Datenschutzkonferenz empfiehlt im Kurzpapier Nr. 5, die DSFA in einem interdisziplinären Team zu erstellen.

Braucht Microsoft 365 oder Copilot eine DSFA?

Das hängt nicht vom Produkt ab, sondern von den Verarbeitungen, die Sie damit betreiben. Eine Office-Suite enthält viele Verarbeitungen, von der Personalakte bis zur Auswertung von Nutzungsdaten; jede durchläuft die Schwellwertanalyse für sich. Ein KI-Assistent, der persönliche Aspekte bewertet, kann unter Nr. 11 der Muss-Liste fallen (künstliche Intelligenz zur Bewertung persönlicher Aspekte).

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Muhammad Haseeb

Über den Autor

Muhammad Haseeb

Co-Founder & CTO

15 Jahre Erfahrung in der Entwicklung von Softwaresystemen, verantwortlich für alle technischen Aspekte von Rizzqo.

LinkedIn

Fachlich geprüft von Masar Hetemi, Co-Founder & CEO. 15 Jahre Erfahrung in Compliance, verantwortlich für Governance, Risk und Compliance (GRC) bei Rizzqo.