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IT-Compliance

Definition

IT-Compliance ist die nachweisbare Einhaltung aller gesetzlichen, aufsichtsrechtlichen, vertraglichen und internen Vorgaben an die IT eines Unternehmens. Dazu zählen etwa Art. 32 DSGVO, § 30 BSIG für NIS2-Einrichtungen, DORA für Finanzunternehmen sowie HGB und AO für elektronische Bücher. Verantwortlich ist die Geschäftsleitung, etwa nach § 91 Abs. 2 AktG oder § 43 Abs. 1 GmbHG.

GRC
Von Muhammad Haseeb, Co-Founder & CTOFachlich geprüft von Masar Hetemi, Co-Founder & CEO
Zuletzt geprüft:

Was ist IT-Compliance?

IT-Compliance bedeutet, dass ein Unternehmen für seine IT belegen kann, alle geltenden Vorgaben einzuhalten. Sie betrifft drei Ebenen: die IT-Systeme selbst (Sicherheit, Verfügbarkeit, Protokollierung), die Daten, die sie verarbeiten (Datenschutz, Aufbewahrung, Integrität), und die Prozesse, mit denen IT betrieben, beschafft und geändert wird.

Ein eigenes Rechtsgebiet ist IT-Compliance nicht. Der Begriff bündelt Pflichten aus unterschiedlichen Quellen, die in der IT umgesetzt und dort belegt werden. Damit ist sie ein Teil der allgemeinen Compliance und überschneidet sich mit der Informationssicherheit. Zu den internen Vorgaben gehören die Informationssicherheitsleitlinie und die IT-Sicherheitsrichtlinien des Unternehmens.

Welche Gesetze und Regelwerke gehören zur IT-Compliance?

Welche Vorgaben gelten, hängt von Branche, Größe und Rechtsform ab. Zentrale Quellen für Unternehmen in Deutschland (Stand: Oktober 2026):

QuelleWen sie trifftWas sie von der IT verlangtFundstelle
DSGVO, BDSGalle, die personenbezogene Daten verarbeitenSicherheit der Verarbeitung durch technische und organisatorische Maßnahmen, Meldung von Datenpannen möglichst binnen 72 StundenArt. 32 der Verordnung (EU) 2016/679, Art. 33
NIS-2-Umsetzungsgesetz / BSIGrund 29.500 wichtige und besonders wichtige Einrichtungen, seit 06.12.2025zehn Mindestmaßnahmen des Risikomanagements, Registrierung, Meldung erheblicher Sicherheitsvorfälle§ 30 Abs. 2 BSIG, §§ 32, 33, 38 BSIG
KRITIS-RechtBetreiber kritischer AnlagenNachweis der Maßnahmen gegenüber dem BSI alle drei Jahre; physische Resilienz nach dem KRITIS-Dachgesetz, in Kraft seit 17.03.2026§ 39 Abs. 1 BSIG, KRITISDachG
DORAFinanzunternehmen, seit 17.01.2025IKT-Risikomanagementrahmen, Vorfallmeldung, Resilienztests, IKT-DrittparteienrisikoVerordnung (EU) 2022/2554, Art. 5 bis 44
MaRisk (BaFin-Rundschreiben 06/2026)Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute, ausgenommen bedeutende Institute unter direkter EZB-Aufsicht (AT 2.1 Tz. 1)angemessenes und wirksames Risikomanagement als Teil einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation§ 25a Abs. 1 KWG
HGB, AO, GoBDalle buchführungspflichtigen Unternehmenelektronische Bücher und Aufzeichnungen unveränderbar, verfügbar und lesbar halten, solange die Aufbewahrungsfrist läuft§ 239 Abs. 3 und 4 HGB, § 257 HGB, § 147 AO
AktG, GmbHGVorstand und GeschäftsführungFrüherkennungs- und Überwachungssystem, bei börsennotierten Gesellschaften ein angemessenes und wirksames internes Kontrollsystem und Risikomanagementsystem§ 91 Abs. 2 und 3 AktG, § 43 Abs. 1 GmbHG
Cyber Resilience ActHersteller von Produkten mit digitalen ElementenMeldepflichten seit 11.09.2026, volle Anwendung ab 11.12.2027Verordnung (EU) 2024/2847
EU AI ActAnbieter und Betreiber von KI-SystemenTransparenzpflichten seit 02.08.2026, Hochrisikopflichten ab 02.12.2027 bzw. 02.08.2028Verordnung (EU) 2024/1689, geändert durch Verordnung (EU) 2026/1744

Für Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze und bestimmter Energieanlagen sowie für Finanzunternehmen nach DORA gelten die BSIG-Pflichten nach § 28 Abs. 5 und 6 BSIG grundsätzlich nicht.

Normen wie ISO/IEC 27001 sind für sich genommen freiwillig. Verbindlich werden sie, sobald ein Kunde, eine Ausschreibung oder ein Vertrag das Zertifikat verlangt. Für besonders wichtige und wichtige Einrichtungen sollen die Maßnahmen zudem nach § 30 Abs. 2 Satz 1 BSIG die einschlägigen europäischen und internationalen Normen berücksichtigen.

Wer ist für IT-Compliance verantwortlich?

Verantwortlich ist die Geschäftsleitung. Der Vorstand einer AG muss nach § 91 Abs. 2 AktG geeignete Maßnahmen treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einrichten, damit bestandsgefährdende Entwicklungen früh erkannt werden. Geschäftsführer einer GmbH haben nach § 43 Abs. 1 GmbHG die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden.

Für Einrichtungen im Anwendungsbereich des BSIG verpflichtet § 38 Abs. 1 BSIG die Geschäftsleitung, die Risikomanagementmaßnahmen nach § 30 BSIG umzusetzen und ihre Umsetzung zu überwachen. Verletzt sie diese Pflicht, haftet sie der Einrichtung nach § 38 Abs. 2 BSIG nach den Regeln des Gesellschaftsrechts. Mehr dazu im Beitrag Geschäftsführerhaftung für IT-Sicherheit.

Die operative Arbeit tragen die IT-Leitung für den Betrieb, der Informationssicherheitsbeauftragte für das ISMS, der Datenschutzbeauftragte für personenbezogene Daten, die Compliance-Funktion für den Überblick über die Pflichten und die Interne Revision für die unabhängige Prüfung.

IT-Compliance, IT-Governance und IT-Sicherheit: der Unterschied

IT-Compliance fragt, ob die IT alle verbindlichen Vorgaben einhält und ob sich das belegen lässt. Die Nachbarbegriffe stellen andere Fragen:

BegriffLeitfrageBezug zur IT-Compliance
IT-GovernanceWie wird die IT gesteuert, damit sie die Unternehmensziele unterstützt?übergeordneter Rahmen; IT-Compliance ist ein Teil davon
IT-Sicherheit / InformationssicherheitSind Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit geschützt?liefert die Maßnahmen, mit denen IT-Compliance erfüllt wird
DatenschutzWerden personenbezogene Daten rechtmäßig verarbeitet?eine der Rechtsquellen, mit eigenem Pflichtenkreis
IT-RisikomanagementWelche IT-Risiken bestehen, und wie werden sie behandelt?verbindet Pflichtverstöße mit ihren Folgen; nach DORA und MaRisk selbst Pflicht

Eine IT kann sicher und trotzdem nicht compliant sein, wenn Maßnahmen wirken, aber nicht belegt sind. Umgekehrt erfüllt eine vollständige Dokumentation keine Pflicht, wenn die beschriebenen Maßnahmen im Betrieb nicht greifen. Was IT-Sicherheit umfasst, erklärt der eigene Eintrag.

Wie setzen Sie IT-Compliance um?

  1. Ermitteln Sie, welche Gesetze, Aufsichtsvorgaben, Normen und Verträge für Ihr Unternehmen gelten, und halten Sie das in einem Rechtskataster fest.
  2. Ordnen Sie jede Pflicht den Systemen, Anwendungen und Dienstleistern zu, an denen sie umgesetzt wird. Grundlage ist ein aktuelles Asset-Inventar.
  3. Benennen Sie je Pflicht und System eine verantwortliche Person, keine Abteilung.
  4. Setzen Sie die Maßnahmen um und legen Sie den Nachweis dort ab, wo die Pflicht bewertet wird.
  5. Prüfen Sie Wirksamkeit und Aktualität in festen Abständen, nach Rechtsänderungen und nach Audits, und berichten Sie an die Geschäftsleitung.

Beispiel (fiktiv) für einen Eintrag, der Schritt 2 bis 5 für eine Pflicht und ein System zusammenführt; Systeme, Daten und Termine sind frei gewählt:

FeldEintrag
PflichtArt. 32 DSGVO; als wichtige Einrichtung zusätzlich § 30 Abs. 2 Satz 2 Nr. 10 BSIG (Multi-Faktor-Authentifizierung)
SystemPersonalverwaltung (SaaS) mit Gehalts- und Bankdaten
VerantwortlichLeitung Personal fachlich, IT-Betrieb technisch
Maßnahmezweiter Faktor für alle Konten mit Zugriff auf Personaldaten
NachweisExport der Anmelderichtlinie und Liste der Konten ohne zweiten Faktor vom 30.09.2026: keine
Nächste Prüfung31.03.2027, Ergebnis an die Geschäftsleitung

Prüfen Sie Ihr Register an diesem Muster: Wählen Sie eine Pflicht und gehen Sie zu einem betroffenen System. Fehlt dort ein Nachweis oder ist er älter als das festgelegte Prüfintervall, ist die Pflicht an diesem System offen, auch wenn sie im Kataster als erfüllt gilt. Den Rahmen für Maßnahmen, Nachweise und Prüfungen kann ein ISMS bilden; wie es eingeführt wird, beschreibt der Leitfaden ISMS einführen.

Anforderungen am einzelnen System in Rizzqo

Rizzqo führt jede Anforderung am System, für das sie gilt. In Rizzqo sind unter anderem ISO/IEC 27001, ISO/IEC 27002 und DORA als Anforderungskataloge hinterlegt; ihre Anforderungen hängen über Kategorie und Unterkategorie an den unterstützenden Assets, etwa an der Personalverwaltung aus dem Beispiel.

Der Eigentümer beantwortet jede Anforderung, kann einen Nachweis anhängen und finalisiert die Antwort mit Name und Zeitstempel. Eine Lücke ist eine finalisierte Antwort „nicht erfüllt“, und die Abdeckung rechnet Rizzqo aus den finalisierten Antworten. Maßnahmen zu einer Lücke laufen als Aufgaben, die sich in beide Richtungen mit Jira synchronisieren.

Häufige Fragen

Ist IT-Compliance gesetzlich vorgeschrieben?

Ja, aber nicht in einem einzelnen Gesetz. Der Begriff fasst Pflichten aus vielen Quellen zusammen. Für jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten verarbeitet, gilt Art. 32 DSGVO, für jedes buchführungspflichtige Unternehmen gelten die Anforderungen an elektronische Bücher aus § 239 HGB und § 147 AO. Weitere Pflichten hängen von Branche und Größe ab, etwa BSIG, DORA oder MaRisk.

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Muhammad Haseeb

Über den Autor

Muhammad Haseeb

Co-Founder & CTO

15 Jahre Erfahrung in der Entwicklung von Softwaresystemen, verantwortlich für alle technischen Aspekte von Rizzqo.

LinkedIn

Fachlich geprüft von Masar Hetemi, Co-Founder & CEO. 15 Jahre Erfahrung in Compliance, verantwortlich für Governance, Risk und Compliance (GRC) bei Rizzqo.