Kryptografiekonzept

Ein Kryptografiekonzept ist eine schriftliche Vorgabe, die festlegt, wo eine Organisation kryptografische Verfahren einsetzt, welche sie zulässt und wie sie Schlüssel verwaltet. Für Einrichtungen unter dem BSIG gehört es zu den Mindestmaßnahmen des § 30 Abs. 2 BSIG (Nr. 8). Es steht über der einzelnen Verschlüsselung und regelt Schlüssel über ihren gesamten Lebenszyklus.

ISMSZuletzt geprüft:

Was ist ein Kryptografiekonzept?

Ein Kryptografiekonzept ist die Entscheidung, die hinter jeder einzelnen Verschlüsselung steht: wo verschlüsselt wird, mit welchen Verfahren und wer im Verlustfall an die Schlüssel kommt. Für Einrichtungen unter dem BSI-Gesetz verlangt § 30 Abs. 2 Satz 2 Nr. 8 BSIG „Konzepte und Prozesse für den Einsatz von kryptographischen Verfahren“. Im ISMS gehört das Konzept zu den Vorgaben, die der Ratgeber ISMS einführen beschreibt.

Welche Abschnitte muss ein Kryptografiekonzept enthalten?

Ein Kryptografiekonzept braucht sieben Abschnitte, damit es Einsatzfälle, Verfahren, Schlüssel und Ausnahmen vollständig regelt.

AbschnittInhalt
Geltungsbereicheinbezogene Systeme, Datenarten, Standorte und Dienstleister
Einsatzfällewo verschlüsselt wird: Übertragung, Speicherung, Weitergabe, Sicherungen, mobile Geräte
Zugelassene Verfahrenwelche Verfahren und Parameter zulässig sind und welche nicht mehr
SchlüsselmanagementErzeugung, Verteilung, Aufbewahrung, Wechsel, Sperrung, Vernichtung, Wiederherstellung
RollenSchlüsseleigentümer, Freigabeberechtigte, Vier-Augen-Verfahren für kritische Vorgänge
AusnahmenAltsysteme mit Befristung, Kompensationsmaßnahmen und Freigabe
ÜberprüfungTurnus, Anlass und Zuständigkeit für die Fortschreibung

Der Abschnitt zu den Ausnahmen entscheidet über die Glaubwürdigkeit des Dokuments. Ein Konzept, das Altsysteme ohne zugelassene Verfahren verschweigt, scheitert an der ersten Stichprobe. Ein Konzept, das sie mit Befristung, Kompensation und Freigabe führt, bildet den tatsächlichen Stand ab.

Wann ist ein Kryptografiekonzept Pflicht?

Ein Kryptografiekonzept ist Pflicht für Einrichtungen unter dem BSIG. Für Finanzunternehmen folgen eigene Anforderungen aus Art. 9 Abs. 4 Buchst. d DORA, für Verantwortliche aus Art. 32 Abs. 1 Buchst. a DSGVO.

RechtsgrundlageVerpflichtetWas die Vorschrift verlangt
§ 30 Abs. 2 Satz 2 Nr. 8 BSIGbesonders wichtige und wichtige Einrichtungen„Konzepte und Prozesse für den Einsatz von kryptographischen Verfahren“ als Mindestmaßnahme
Art. 9 Abs. 4 Buchst. d Verordnung (EU) 2022/2554 (DORA)FinanzunternehmenSchutzmaßnahmen für kryptografische Schlüssel; Verschlüsselung auf Grundlage genehmigter Datenklassifizierungs- und IKT-Risikobewertungsprozesse
Art. 32 Abs. 1 Buchst. a Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO)Verantwortliche und AuftragsverarbeiterVerschlüsselung personenbezogener Daten als eine der Maßnahmen für ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau
ISO/IEC 27001Organisationen mit zertifiziertem ISMSEinsatz kryptografischer Verfahren aus der Risikobehandlung, begründet im Statement of Applicability

Satz 2 des § 30 Abs. 2 BSIG leitet den Katalog mit „müssen zumindest“ ein. DORA verknüpft die Verschlüsselung ausdrücklich mit der Datenklassifizierung, und die DSGVO lässt die Angemessenheit entscheiden, die ein schriftliches Konzept nachvollziehbar macht.

Verfahren auswählen und geordnet wechseln

Ein Kryptografiekonzept legt Verfahren und Parameter fest und regelt zugleich, wie überholte Verfahren abgelöst werden. Als Referenz für die Auswahl veröffentlicht das BSI die Technische Richtlinie TR-02102. Teil 1 „Kryptographische Verfahren: Empfehlungen und Schlüssellängen“ liegt in der Version 2026-01 vor (Stand: Oktober 2026). Eigene, nicht öffentlich geprüfte Verfahren gehören in kein Konzept.

Empfehlungen ändern sich mit dem Stand der Kryptoanalyse. Beispiel: Für das Schlüsseleinigungsverfahren Classic McEliece empfiehlt das BSI nach Fortschritten in der Kryptoanalyse im Jahr 2026, es für Neuentwicklungen nicht zu verwenden. Das Konzept listet deshalb die Verfahren und Protokollversionen, die nicht mehr zulässig sind. Es legt außerdem ein Verfahren für den Wechsel fest, sobald ein zugelassenes Verfahren abgewertet wird.

Schlüsselhoheit bei Dienstleistern festlegen

Verarbeitet ein Dienstleister die Daten, entscheidet die Schlüsselhoheit über die Schutzwirkung. Zu klären ist, wer den Schlüssel erzeugt, wo er liegt und ob der Anbieter ihn technisch verwenden kann. Liegt der Schlüssel vollständig beim Anbieter, schützt die Verschlüsselung gegen Dritte, nicht gegen den Anbieter selbst.

Halten Sie deshalb je Verarbeitung fest, wer die Schlüssel hält und was ein Anbieterwechsel bedeutet. Regeln Sie auch, ob die Daten am Vertragsende entschlüsselbar bleiben oder unwiederbringlich unlesbar werden.

Für jeden Schlüssel: Eigentümer, Zweck, Ablage, Wechsel, Verlustfall

Die Wirksamkeit eines Kryptografiekonzepts hängt an den Schlüsseln. Für jeden Schlüssel legt das Konzept fünf Angaben fest: den Eigentümer, den Verwendungszweck, den Ablageort, die Wechselregel und das Verfahren für den Verlustfall.

Schlüssel und Passphrasen gehören nicht in dieselben Systeme, deren Daten sie schützen. Der Verlust eines Schlüssels bedeutet den Verlust der Daten; das Wiederherstellungsverfahren braucht deshalb selbst Schutz, und die Verschlüsselung gehört in die Notfallplanung.

Welche Nachweise erwartet ein Prüfer zum Kryptografiekonzept?

Ein Prüfer erwartet sechs Nachweise, die vom Konzept bis zum getesteten Wiederherstellungsverfahren reichen:

  • das freigegebene und datierte Konzept,
  • ein Verzeichnis der eingesetzten Schlüssel mit benanntem Eigentümer,
  • Protokolle über Schlüsselwechsel und Sperrungen,
  • die Ausnahmeliste mit Befristung und Freigabe,
  • das Ergebnis der letzten Überprüfung der zugelassenen Verfahren,
  • einen dokumentierten Test des Wiederherstellungsverfahrens.

Der Test und die Protokolle über Schlüsselwechsel zeigen Wirksamkeit, die übrigen Nachweise zeigen Vorgaben.

Der Schlüsselbestand im Asset-Register

Rizzqo führt jeden Schlüsselverwaltungsdienst als sekundäres Asset mit Verantwortlichem. Das Register liefert damit die Systemebene des Schlüsselverzeichnisses, das Prüfer zum Kryptografiekonzept erwarten. Verknüpft mit den primären Assets, deren Daten seine Schlüssel schützen, erbt der Dienst deren Vertraulichkeitseinstufung und das Merkmal für personenbezogene Daten. Sichtbar wird so, welche Informationen und Geschäftsprozesse an einem einzelnen Schlüsselbestand hängen.

Die Kryptografie-Anforderungen aus dem Anforderungskatalog ISO/IEC 27002 erscheinen an den Assets, deren Kategorie sie betreffen. Der Verantwortliche beantwortet sie dort, hinterlegt Konfiguration oder Schlüsselnachweis und schließt die Antwort mit Name und Zeitstempel ab.

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