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DSGVO-konform

Definition

DSGVO-konform ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten, die alle anwendbaren Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung einhält und deren Einhaltung der Verantwortliche nachweisen kann. Maßstab sind unter anderem die Grundsätze (Art. 5), die Rechtsgrundlage (Art. 6), die Betroffenenrechte und die Sicherheit der Verarbeitung (Art. 32); die Nachweispflicht folgt aus Art. 5 Abs. 2.

DSGVO
Von Muhammad Haseeb, Co-Founder & CTOFachlich geprüft von Masar Hetemi, Co-Founder & CEO
Zuletzt geprüft:

Was bedeutet DSGVO-konform?

DSGVO-konform heißt, dass eine konkrete Verarbeitung personenbezogener Daten die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679) erfüllt und der Verantwortliche das belegen kann. Konform ist also eine Verarbeitung bei einem bestimmten Unternehmen, kein Produkt: Eine Software kann eine rechtmäßige Nutzung ermöglichen, die Verantwortung für die Verarbeitung bleibt beim Verantwortlichen.

Der Nachweis gehört zur Pflicht. Nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO muss der Verantwortliche die Einhaltung der Grundsätze nachweisen können („Rechenschaftspflicht“). Art. 24 Abs. 1 verlangt technische und organisatorische Maßnahmen, die die Einhaltung sicherstellen und belegbar machen, und deren Überprüfung und Aktualisierung, wo erforderlich.

Ergänzend gilt in Deutschland das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Die Pflichten im Zusammenhang ordnet der DSGVO-Leitfaden.

Was gehört zur DSGVO-Konformität?

Neben den Grundsätzen des Art. 5, etwa der Speicherbegrenzung, gehören zur Konformität diese zehn Pflichtbereiche, jeder mit eigener Fundstelle und eigenem Nachweis.

PflichtFundstelleNachweis
Rechtsgrundlage je VerarbeitungArt. 6 Abs. 1Eintrag im Verarbeitungsverzeichnis, Einwilligungsnachweise
Verzeichnis von VerarbeitungstätigkeitenArt. 30Verzeichnis; Ausnahme nach Abs. 5 nur mit Prüfung der Gegenausnahmen
InformationspflichtenArt. 13 und 14Datenschutzhinweise
BetroffenenrechteArt. 15 bis 22, Frist nach Art. 12 Abs. 3Prozess mit Antwort binnen eines Monats, verlängerbar um zwei Monate
Datenschutz durch Technikgestaltung und VoreinstellungenArt. 25Vorgaben für Beschaffung und Entwicklung
Sicherheit der VerarbeitungArt. 32Dokumentation der technischen und organisatorischen Maßnahmen, Wirksamkeitsprüfung
AuftragsverarbeitungArt. 28Auftragsverarbeitungsverträge
Datenschutz-FolgenabschätzungArt. 35DSFA bei voraussichtlich hohem Risiko
DatenpannenArt. 33 und 34Meldeprozess; Meldung binnen 72 Stunden nach Bekanntwerden, es sei denn, die Verletzung führt voraussichtlich nicht zu einem Risiko
DatenschutzbeauftragterArt. 37, § 38 BDSGBenennung und Mitteilung an die Aufsichtsbehörde

Für das Verzeichnis nach Art. 30 gibt es eine Vorlage für das Verarbeitungsverzeichnis mit den Pflichtangaben.

Gibt es ein DSGVO-Zertifikat?

Ein amtliches Zertifikat, das ein Unternehmen insgesamt als DSGVO-konform ausweist, gibt es nicht. Art. 42 DSGVO sieht freiwillige Zertifizierungen, Datenschutzsiegel und Prüfzeichen für Verarbeitungsvorgänge vor. Sie werden für höchstens drei Jahre erteilt (Abs. 7) und mindern die Verantwortung des Verantwortlichen nicht (Abs. 4).

Ein Zertifikat nach ISO/IEC 27001 belegt ein Informationssicherheits-Managementsystem, nicht die Rechtmäßigkeit einer Verarbeitung. Gemeinsam haben beide die Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO: Pseudonymisierung und Verschlüsselung, Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme, rasche Wiederherstellung und ein Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung der Wirksamkeit.

Diese Maßnahmen lassen sich für ISMS und Datenschutz einmal dokumentieren. Wo sich die Disziplinen trennen, zeigt der Vergleich Datenschutz vs. Informationssicherheit.

DSGVO-Check: eine Verarbeitung prüfen

Ein DSGVO-Check, auch Datenschutzaudit genannt, vergleicht eine Verarbeitung, wie sie tatsächlich läuft, mit den Grundsätzen und den zehn Pflichtbereichen. Prüfen Sie dabei im System, nicht nur in Dokumenten: Ein Verzeichnis kann eine Löschfrist nennen, die niemand umsetzt. Intern gehört die Überwachung der Einhaltung nach Art. 39 Abs. 1 Buchst. b DSGVO zu den Aufgaben des Datenschutzbeauftragten.

Beispiel (fiktiv): Check der Verarbeitung „Kundenservice über ein Ticketsystem“. Die Zahlen sind frei gewählt und dienen ausschließlich der Veranschaulichung.

PflichtPrüfschrittBefundNachweis
Rechtsgrundlage (Art. 6 Abs. 1)Eintrag im Verarbeitungsverzeichnis lesenBuchst. b (Vertrag) dokumentiertVerzeichniseintrag
Information (Art. 13)Datenschutzhinweis mit Zweck und Empfängern abgleichenTicketanbieter als Empfänger genanntHinweis mit Stand
Auftragsverarbeitung (Art. 28)Vertrag mit dem Softwareanbieter prüfenVertrag unterzeichnet, Liste der Unterauftragsverarbeiter liegt vorVertrag mit Datum
Speicherbegrenzung (Art. 5 Abs. 1 Buchst. e)im System nach Tickets suchen, die älter sind als die festgelegte Frist von drei Jahren nach Abschluss1.240 Tickets über der FristAbfrageergebnis
Auskunft (Art. 15, Art. 12 Abs. 3)Testauskunft für ein Testkonto: alle Tickets und Anhänge exportierenvollständig, Aufwand zwei StundenProtokoll
Sicherheit (Art. 32)Administratorzugänge auf Multi-Faktor-Authentifizierung prüfen2 von 9 Administratoren ohne zweiten FaktorExport der Kontoeinstellungen

Ergebnis: Rechtsgrundlage, Information, Vertrag und Auskunft sind belegt. Zwei Befunde werden zu Maßnahmen mit verantwortlicher Person und Termin: die automatische Löschung nach Fristablauf und der zweite Faktor für alle Administratoren. Wiederholen Sie die Stichproben nach der Umsetzung und legen Sie die Ergebnisse zum Verzeichniseintrag.

Datenschutzkonzept: was hineingehört

Ein Datenschutzkonzept ist die zusammenhängende Dokumentation, mit der ein Unternehmen beschreibt und belegt, wie es die DSGVO einhält. Der Begriff steht nicht in der Verordnung; die Pflicht dahinter folgt aus Art. 5 Abs. 2 und Art. 24 Abs. 1. Wie das Dokument heißt und gegliedert ist, entscheidet das Unternehmen. Diese Gliederung deckt die Nachweise aus dem Check ab:

  1. Geltungsbereich und Zuständigkeiten
  2. Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten mit Zweck, Rechtsgrundlage und Löschfrist
  3. Technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32, mit Verweis auf vorhandene ISMS-Nachweise
  4. Löschkonzept
  5. Prozesse für Betroffenenrechte, Datenpannen und die Prüfung neuer Dienstleister
  6. Liste der Auftragsverarbeiter
  7. Ergebnisse der letzten Checks und der Termin der nächsten Überprüfung

DSGVO-konforme Software: fünf Prüffragen

Im Sprachgebrauch heißt Software DSGVO-konform, wenn sie eine rechtmäßige Nutzung ermöglicht. Fragen Sie vor der Auswahl:

  • Bietet der Anbieter einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO an?
  • Sind seine technischen und organisatorischen Maßnahmen dokumentiert?
  • Werden Daten in Drittländer übermittelt, und auf welcher Grundlage?
  • Lassen sich Daten gezielt löschen, exportieren und für eine Auskunft zusammenstellen?
  • Erlauben die Voreinstellungen eine datensparsame Nutzung im Sinne von Art. 25 Abs. 2?

Wie sich diese Fragen auf KI-Dienste übertragen lassen, zeigt der Beitrag ChatGPT und Datenschutz.

Welche Folgen hat fehlende Konformität?

Fehlende Konformität kann Bußgelder, Anordnungen der Aufsichtsbehörde und Schadenersatzansprüche nach sich ziehen. Art. 83 Abs. 4 DSGVO sieht bis zu 10 Mio. Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes vor, unter anderem für Verstöße gegen Art. 25 bis 39. Für Verstöße gegen die Grundsätze, die Rechtsgrundlagen und die Betroffenenrechte sind es nach Abs. 5 bis zu 20 Mio. Euro oder 4 %, jeweils je nachdem, welcher Betrag höher ist. Betroffene Personen können nach Art. 82 Ersatz materieller und immaterieller Schäden verlangen.

DSGVO in Rizzqo

In Rizzqo erfassen Sie jede Verarbeitungstätigkeit als Prozess, kennzeichnen, ob sie personenbezogene Daten betrifft, und benennen eine verantwortliche Person. Die Systeme und Dienste externer Dienstleister dahinter zeigen dann, dass sie personenbezogene Daten enthalten. So haben Sie eine Liste aller Stellen, an denen personenbezogene Daten liegen.

Häufige Fragen

Wer ist für die DSGVO-Konformität verantwortlich?

Der Verantwortliche, also die Stelle, die nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO über Zwecke und Mittel der Verarbeitung entscheidet. Er muss die Einhaltung nach Art. 5 Abs. 2 und Art. 24 Abs. 1 nachweisen können. Auftragsverarbeiter haben eigene Pflichten, etwa nach Art. 28 und Art. 32. Der Datenschutzbeauftragte überwacht die Einhaltung nach Art. 39, trägt die Verantwortung aber nicht selbst.

Was ist der Unterschied zwischen Datenschutzkonzept und IT-Sicherheitskonzept?

Das Datenschutzkonzept belegt, dass personenbezogene Daten rechtmäßig verarbeitet werden, mit Rechtsgrundlagen, Löschfristen und Betroffenenrechten. Das IT-Sicherheitskonzept beschreibt, wie IT-Systeme und Informationen gegen Bedrohungen geschützt werden, unabhängig vom Personenbezug.

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Muhammad Haseeb

Über den Autor

Muhammad Haseeb

Co-Founder & CTO

15 Jahre Erfahrung in der Entwicklung von Softwaresystemen, verantwortlich für alle technischen Aspekte von Rizzqo.

LinkedIn

Fachlich geprüft von Masar Hetemi, Co-Founder & CEO. 15 Jahre Erfahrung in Compliance, verantwortlich für Governance, Risk und Compliance (GRC) bei Rizzqo.